Landtags- und Landratswahl

Wahlhelfer/innen gesucht!

Ansprechpartner

Ihre Meldung ist online möglich.

Alternativ nimmt Herr Schmadel Ihre Meldung gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Keine Mitarbeitende gefunden.

Weiterführende Informationen zu Wahlen finden Sie außerdem auf der Seite Wahlen des Gemeindeportals echzell.de

Informationen 

  • Was sind die Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers?
    • Als Teil des Wahlvorstandes sind Sie in einem Wahllokal tätig. Dort geben Sie Stimmzettel aus, stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher, zählen die abgegebenen Stimmen aus und unterstützen somit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
  • Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
    • Einige Tage vor der Wahl findet an einer abendlichen Veranstaltung (ca. 2 Stunden) eine Unterweisung der Wahlhelfer statt. Hier wird Ihnen die Tätigkeit erklärt und man weist Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Am Wahltag arbeitet ein Wahlvorstand in zwei Schichten, die Einteilung erfolgt nach Absprache untereinander. 
  • Welche Voraussetzungen muss eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer mitbringen? 
    • Konkrete Voraussetzungen gibt es nicht. Sie sollten an dieser Tätigkeit interessiert sein und gerne mit Menschen in Kontakt kommen. 
  • Welche Vorteile bringt das Wahlamt? 
    • Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40,00 € für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer*in. Für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung erhalten Sie zudem 20,00 €. Darüber hinaus unterstützen Sie die Gemeinde Echzell und somit alle Bürgerinnen und Bürger dank Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.