Schiedsamt
Das Schiedsamt
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat. Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre – oft auch zu Hause. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen. Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden der Schiedspersonen erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Polizeidienststellen oder die Amtsgerichte.
Kontakt
Die Kontaktdaten des Schiedsmannes bzw. -frau können Sie bei den Beschäftigten der Gemeindeverwaltung erfragen.