Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand

Der kollegial gestaltete Gemeindevorstand ist für die laufende Verwaltungstätigkeit zuständig, so § 9 Absatz 2 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung. Der Gemeindevorstand bereitet unter anderem Beschlüsse für die Gemeindevertretung vor und führt diese aus.

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden durch die Gemeindevertretung für eine Wahlperiode gewählt, dies sind fünf Jahre. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes bleiben in ihrem Amt, bis ein neuer Gemeindevorstand gewählt wurde.

Der Gemeindevorstand setzt sich aus fünf Mitgliedern und dem Bürgermeister zusammen.

Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 

Der Gemeindevorstand nimmt an den Sitzungen der Gemeindevertretung teil. Ebenfalls kann an den Sitzungen der Ausschüsse teilgenommen werden. Es besteht ein Recht zur Rede, jedoch kein Stimmrecht.

Mitglieder

  • Wilfried Mogk - Bürgermeister
  • Dr. Jochen Degkwitz - 1. Beigeordneter
  • Heinz Bernardelli
  • Karl-Heinz Walter
  • Ralf Winter
  • Tatjana Lange


Kontakt

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