Anzeige Brauchtumsfeuer
Leistungsbeschreibung
Die Durchführung von Brauchtumsfeuern, auch zum Beispiel Sonnenwendfeuer oder Osterfeuer, muss bei der Verwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden.
Eine Orientierungshilfe des Landes Hessen finden Sie nachfolgend.
Voraussetzungen
Die Witterungsvoraussetzungen werden bei Antragstellung und vor der Durchführung auf Durchführungshindernisse geprüft. Ein Durchführungshindernis ist zum Beispiel eine zu große Trockenheit und damit verbundene Brandgefahr.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist gebührenfrei.
Anträge / Formulare
Sie können ein Brauchtumsfeuer hier anzeigen.